17 Haziran 2025 MagazinStar
Systematische Ablehnungspolitik des BAMF gegenüber trans Personen: Fakten werden ignoriert, Leben werden gefährdet
In letzter Zeit haben die Beschwerden über systematische Ablehnungen von Asylanträgen transgeschlechtlicher Personen aus der Türkei durch das BAMF deutlich zugenommen.
Insbesondere die beim Nachrichtenbüro eingegangenen Anträge und Dokumente über die BAMF-Außenstelle Hamburg zeigen, dass die Ablehnungsbegründungen gezielt, oberflächlich und realitätsfern sind. Während in zahllosen Fällen belegt wurde, dass trans Personen in der Türkei keinen Zugang zu grundlegenden Rechten wie Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Sicherheit haben, rechtfertigt das BAMF seine Ablehnungsentscheidungen weiterhin mit Aussagen wie „In der Türkei besteht Zugang zu Hormontherapie“ und „es liegt keine Gruppenverfolgung vor“. Dies stellt auch aus völkerrechtlicher Sicht eine schwerwiegende Verletzung dar.
Die Lügen über „Hormontherapie“ und „keine Gruppenverfolgung“
Zu den am häufigsten vom BAMF verwendeten Begründungen gehören:
„Trans Personen haben in der Türkei Zugang zu Hormontherapie.“
„Trans Personen sind keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt.“
Diese Aussagen leugnen jedoch sowohl die Realität vor Ort als auch die durch internationale Berichte belegten Menschenrechtsverletzungen.
Was sagen internationale Berichte?
ILGA-Europe 2024 Annual Review – Türkei:
Trans Personen in der Türkei sind sowohl im sozialen Leben als auch im Gesundheitssystem Diskriminierung, Gewalt, gezielten Angriffen durch staatliche Stellen und Ausgrenzung ausgesetzt. Insbesondere der Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich Hormontherapie, wird systematisch behindert.
Auch internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch (HRW) und Kaos GL berichten, dass trans Personen in der Türkei allein aufgrund ihrer Identität durch Staat und Gesellschaft gezielt angegriffen und systematisch diskriminiert werden.
Die Realität der „Gruppenverfolgung“ in der Türkei
Trans Personen sind in der Türkei als „Gruppe“:
gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt,
institutioneller Diskriminierung durch staatliche Behörden ausgesetzt,
Zielscheibe von Medien und politischen Akteuren,
im Bereich Wohnen, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung systematisch benachteiligt.
Dies entspricht exakt der Definition der Gruppenverfolgung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Dass das BAMF diese Realität hartnäckig ignoriert, bedeutet, trans Personen ungeschützt schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen auszusetzen.
Keine familiäre Unterstützung, kein soziales Leben, kein Überleben
Trans Frauen aus der Türkei berichten über ihre Erfahrungen wie folgt:
Ablehnung durch die Familie, Wohnungslosigkeit,
Entlassung vom Arbeitsplatz wegen ihrer Geschlechtsidentität,
Bedrohungen durch Verwandte,
gesellschaftliche Ausgrenzung, Beleidigungen, Hassrede und physische Gewalt,
Ablehnung der Behandlung durch Ärzt*innen in öffentlichen Krankenhäusern, Erniedrigung und Beschimpfung.
Deutschland erkennt an – die Türkei nicht
In Deutschland wird die Identität transgeschlechtlicher Personen durch Selbstauskunft anerkannt. Antragstellende erhalten den dgti-Ergänzungsausweis und werden sozial und rechtlich anerkannt.
In der Türkei ist dies nicht möglich. Die Anerkennung erfolgt nur unter menschenrechtswidrigen Bedingungen wie gerichtlicher Entscheidung, psychiatrischem Gutachten und chirurgischem Eingriff.
Dieser Unterschied zeigt einen massiven Widerspruch: Während Deutschland eigentlich einen menschenrechtsbasierten Schutz bieten sollte, versucht das BAMF, Antragsteller*innen zurück in die Türkei zu schicken.
Massive Kritik am BAMF Hamburg: Politisch motivierte Ablehnungen?
Die beim Nachrichtenbüro eingegangenen Beschwerden über die BAMF-Außenstelle Hamburg beinhalten:
Ablehnungsbescheide mit vorgefertigten, sich wiederholenden Textbausteinen,
Missachtung von Menschenrechtsdokumenten,
Nichtbeachtung medizinischer Gutachten,
Ignorieren der besonderen Situation transgeschlechtlicher Personen.
Eine trans Frau sagt:
„In der Türkei werde ich nicht als Frau anerkannt. In Deutschland hingegen wurde meine trans Identität offiziell anerkannt. Aber das BAMF sagt zu mir: ‘Geh zurück, dort gibt es kein Problem.’ Das ist, als würde man sich über mein Leben lustig machen.“
Das BAMF verletzt mit diesem Verhalten das Völkerrecht
Die Herangehensweise des BAMF, insbesondere gegenüber Anträgen von trans Personen, wirkt weder objektiv noch menschenrechtskonform, sondern vermittelt den Eindruck einer systematisch ausschließenden Haltung. Die Aktenlage zur Außenstelle Hamburg zeigt, dass Entscheidungen offenbar politisch motiviert getroffen werden, um Antragsteller*innen zu entmutigen.
Diese Praxis steht im Widerspruch zu den Rechten auf Leben, Identität, Gesundheit und – nicht zuletzt – zur Menschenwürde.


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